Erklärungen gemäß § 5 [Firmenname], [Anschrift der Eintragung]
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AUTO LEADS e.K.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsarten
(1) Allgemeiner Geltungsbereich der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, die zwischen AUTO LEADS e.K. (nachfolgend "AUTO LEADS" genannt) und seinen Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) abgeschlossen werden.
Die vorliegenden AGB bilden die ausschließliche Grundlage für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AUTO LEADS hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien (z. B. spezielle Vertragskonditionen, individuelle Leistungszusagen oder Sonderregelungen) haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich fixiert wurden und in direktem Widerspruch zu den hier formulierten Regelungen stehen.
(2) Unterscheidung der Vertragsarten
AUTO LEADS erbringt verschiedene Dienstleistungen im Bereich des Recruitings, Marketings und der digitalen Mitarbeitergewinnung. Die Art der vertraglichen Beziehung richtet sich nach der erbrachten Leistung und kann in zwei Vertragsarten unterteilt werden:
a) Dienstleistungsvertrag
Gilt für alle reinen Dienstleistungen, die AUTO LEADS im Bereich der Konzeption, Erstellung, Betreuung und Optimierung von Recruiting-Anzeigen sowie für sonstige Recruiting-Dienstleistungen erbringt.
AUTO LEADS verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, schuldet jedoch keinen konkreten Erfolg (z. B. eine garantierte Anzahl von Bewerbungen oder Einstellungen).
Grundlage ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB, sodass der Kunde lediglich Anspruch auf eine professionelle und ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung hat, nicht jedoch auf ein bestimmtes Ergebnis.
b) Werksvertrag
Gilt für Leistungen, die darauf abzielen, ein konkretes Werk zu erstellen, das eine Abnahme durch den Kunden erfordert.
Dies betrifft insbesondere die Erstellung von Karriereseiten, Webseiten, digitalen Plattformen oder anderen greifbaren Werken, die dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben werden.
Grundlage ist ein Werkvertrag gemäß § 631 BGB, sodass AUTO LEADS verpflichtet ist, die vertraglich geschuldete Leistung mangelfrei und abnahmefähig zu erstellen.
Der Kunde hat das Werk nach Fertigstellung innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen und entweder abzunehmen oder begründete Mängelrügen vorzubringen.
(3) Geltung dieser AGB für künftige Verträge
Diese AGB gelten automatisch auch für alle zukünftigen Verträge zwischen AUTO LEADS und dem Kunden, ohne dass sie erneut gesondert vereinbart werden müssen.
Falls eine künftige Geschäftsbeziehung abweichende oder ergänzende Regelungen erfordert, müssen diese ausdrücklich schriftlich vereinbart und von AUTO LEADS bestätigt werden. Andernfalls gelten weiterhin diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
(4) Geschäftskundenregelung und Ausschluss von Verbrauchern
AUTO LEADS bietet seine Dienstleistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB an.
Verträge mit Verbrauchern sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Kunden, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben oder die Dienstleistungen für private Zwecke nutzen möchten, sind nicht berechtigt, die Angebote von AUTO LEADS in Anspruch zu nehmen.
Kein gesetzliches Widerrufsrecht: Da es sich um reine B2B-Geschäftsbeziehungen handelt, besteht für Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB.
(5) Verbindlichkeit der AGB für sämtliche Leistungen und Angebote
Die Nutzung sämtlicher kostenpflichtigen und kostenlosen Dienstleistungen von AUTO LEADS setzt die vorherige uneingeschränkte Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
Dies betrifft insbesondere, aber nicht abschließend:
den Erhalt von Newslettern und Mailings,
die Inanspruchnahme kostenloser Beratungsgespräche oder Strategieberatungen,
die Buchung von kostenpflichtigen Recruiting-Dienstleistungen, Anzeigenkampagnen oder digitalen Produkten.
Der Kunde erkennt an, dass keine Nutzung dieser Angebote gestattet ist, sofern er nicht zuvor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zugestimmt hat.
Falls der Kunde bereits vor Vertragsschluss Dienstleistungen von AUTO LEADS in Anspruch genommen hat (z. B. durch ein Erstgespräch, Testleistungen oder Ähnliches), gilt seine fortgesetzte Nutzung als konkludente Zustimmung zu diesen AGB.
§ 2 Vertragslaufzeit und Verlängerung
(1) Individuelle Vertragslaufzeit und Mindestlaufzeit
Die Dauer eines Vertrages zwischen AUTO LEADS und dem Kunden wird individuell vereinbart und ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag oder Angebot. Falls keine gesonderte Regelung zur Laufzeit getroffen wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 30 Kalendertage, beginnend mit dem vereinbarten Startdatum der Leistungserbringung.
(2) Automatische Verlängerung von Verträgen
Falls keine anderweitige schriftliche Vereinbarung zur Beendigung oder Verlängerung getroffen wurde, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Leistungszeitraums automatisch um eine weitere Periode in gleicher Länge.
Beispiel:
Beträgt die Erstlaufzeit drei Monate, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf dieser drei Monate automatisch um weitere drei Monate.
Beträgt die Erstlaufzeit sechs Monate, erfolgt eine Verlängerung um sechs Monate usw.
Eine automatische Vertragsverlängerung kann nur durch fristgerechte Kündigung verhindert werden. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, bleibt der Kunde zur vollständigen Zahlung der verlängerten Vertragsperiode verpflichtet.
(3) Ordentliche und außerordentliche Kündigung
a) Ordentliche Kündigung
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
Der Kunde kann den Vertrag nur zum Ende der vereinbarten Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
b) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt und kann von beiden Parteien geltend gemacht werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
eine der Vertragsparteien gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z. B. fortgesetzter Zahlungsverzug oder schwerwiegende Vertragsverletzungen),
eine Partei insolvent wird, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird,
ein nachhaltiger Vertrauensverlust zwischen den Parteien entsteht, der eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht,
die Zusammenarbeit durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, gesetzliche Änderungen, dauerhafte technische Probleme) dauerhaft unmöglich wird.
(4) Kündigungserklärung und Form
Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen, z. B. per E-Mail oder Brief.
Eine Kündigung gilt erst dann als wirksam, wenn AUTO LEADS den Zugang der Kündigung ausdrücklich bestätigt hat.
Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Kündigung liegt beim kündigenden Kunden.
(5) Auswirkungen der Vertragsbeendigung
Nach Vertragsende erlischt der Zugriff auf alle von AUTO LEADS bereitgestellten Leistungen, Systeme, Karriereseiten und Bewerbermanagement-Tools.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung gezahlter Gebühren oder übertragene Nutzungsrechte, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.
Offene Forderungen bleiben auch nach Vertragsende weiterhin bestehen und sind fristgerecht zu begleichen.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Vergütung und Preisgestaltung
Die Höhe der Vergütung für die von AUTO LEADS erbrachten Dienstleistungen richtet sich nach dem jeweils individuell vereinbarten Angebot und den dort festgelegten Preisen. Die Vergütung kann je nach Art der gebuchten Leistung, dem vereinbarten Leistungsumfang und der Dauer der Zusammenarbeit variieren.
Falls keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste von AUTO LEADS. Diese ist dem Kunden auf Anfrage zugänglich und kann jederzeit von AUTO LEADS aktualisiert werden. Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise und sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.
(2) Zahlungsmethoden
Der Kunde kann aus folgenden Zahlungsoptionen wählen:
a) Zahlung per Rechnung
Die Rechnung wird dem Kunden in der Regel elektronisch per E-Mail im PDF-Format übermittelt.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu begleichen.
Falls nicht anders vereinbart, beträgt das Zahlungsziel sieben (7) Kalendertage ab Rechnungsdatum.
b) SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister GoCardless
Der Kunde kann AUTO LEADS ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wodurch fällige Beträge automatisch von seinem Konto eingezogen werden.
Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Sollte eine Lastschrift nicht erfolgreich durchgeführt werden (z. B. mangels Deckung, falscher Bankverbindung oder Widerspruch), trägt der Kunde sämtliche durch die Rücklastschrift anfallenden Gebühren.
(3) Ratenzahlung und individuelle Zahlungsvereinbarungen
Nach vorheriger Absprache kann dem Kunden die Möglichkeit einer Ratenzahlung eingeräumt werden. Die Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten sind im jeweiligen Angebot oder in einer separaten Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich festzulegen.
AUTO LEADS behält sich das Recht vor, für bestimmte Dienstleistungen ausschließlich eine vollständige Vorauszahlung zu akzeptieren und eine Ratenzahlung nach eigenem Ermessen abzulehnen.
(4) Skonto bei Vorauszahlung
Falls der Kunde den gesamten Rechnungsbetrag vor Beginn der Zusammenarbeit in einer Einmalzahlung begleicht, kann ein Skonto gewährt werden.
Die Höhe des möglichen Skontos wird individuell vereinbart und ist nicht verpflichtend.
Ein Skontoabzug ist nur dann zulässig, wenn dieser ausdrücklich schriftlich im Angebot oder in der Rechnung vermerkt wurde.
Ein nachträglicher Skontoabzug ohne vorherige Zustimmung von AUTO LEADS ist unzulässig.
(5) Fälligkeit und Beginn der Leistungserbringung
Rechnungen sind grundsätzlich im Voraus fällig.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang erbracht.
Falls eine Ratenzahlung vereinbart wurde, beginnt die Leistungserbringung erst nach Zahlung der ersten fälligen Rate.
(6) Zahlungsverzug und Konsequenzen bei nicht fristgerechter Zahlung
Falls der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug gerät, gelten die folgenden Regelungen:
a) Einmalige Zahlungen oder Ratenzahlungen
Falls eine einmalige Zahlung oder eine vereinbarte Rate nicht fristgerecht beglichen wird, tritt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
AUTO LEADS ist in diesem Fall berechtigt, sämtliche Leistungen vorübergehend einzustellen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen wurde.
Ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB (aktuell 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) an.
b) Zahlungsverzug bei Ratenzahlung
Falls der Kunde mit zwei oder mehr Raten in Verzug gerät, ist AUTO LEADS berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
In diesem Fall wird der gesamte noch ausstehende Rechnungsbetrag sofort fällig.
Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist in diesem Fall ausgeschlossen.
AUTO LEADS behält sich das Recht vor, Mahngebühren für wiederholte Zahlungsaufforderungen zu erheben.
(7) Ausschluss von Rückerstattungen
Grundsätzlich sind Rückerstattungen ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich vertraglich anders vereinbart.
Falls der Kunde die Zusammenarbeit vorzeitig beendet oder die Dienstleistungen aus eigenen Gründen nicht in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.
Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich, wenn AUTO LEADS aus eigenem Verschulden dauerhaft nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Formen des Vertragsschlusses
Ein Vertrag zwischen AUTO LEADS und dem Kunden kann auf verschiedenen Wegen rechtsgültig zustande kommen, insbesondere:
Fernmündlich durch ein Gespr äch via Telefon, Videochat (z. B. Zoom, Microsoft Teams, Google Meet) oder vergleichbare digitale Kommunikationswege.
Schriftlich durch Unterzeichnung eines schriftlichen Angebots, einer Auftragsbestätigung oder eines Vertragsdokuments.
Elektronisch durch Bestätigung via E-Mail, Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp, Signal, Telegram, LinkedIn-Chat, Facebook Messenger) oder andere digitale Kanäle.
Online durch Bestätigung über eine digitale Vertragsplattform oder durch den aktiven Abschluss einer Bestellung auf der Webseite von AUTO LEADS oder durch eine von AUTO LEADS bereitgestellte digitale Unterschriftenlösung (z. B. DocuSign, Adobe Sign).
Erfolgt der Vertragsschluss auf einem der vorgenannten digitalen oder fernmündlichen Wege, hat der Kunde keinen automatischen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte nochmals in schriftlicher Form per Post oder PDF zu erhalten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.
(2) Verbindlichkeit der Willenserklärung und Aufzeichnung zu Dokumentationszwecken
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, unabhängig davon, auf welchem der oben genannten Wege diese abgegeben wurden. Der Kunde bestätigt mit seiner Willenserklärung, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von AUTO LEADS zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass AUTO LEADS das Telefonat, den Videochat oder die digitale schriftliche Kommunikation (z. B. E-Mail, Messenger-Chats) zu Beweis- und Dokumentationszwecken speichern kann. Diese Aufzeichnungen können insbesondere für folgende Zwecke genutzt werden:
Nachweis des Vertragsschlusses zur rechtlichen Absicherung beider Vertragsparteien.
Dokumentation der getroffenen Vereinbarungen in Bezug auf Umfang, Art und Dauer der beauftragten Dienstleistungen.
Schutz vor unberechtigtem Widerruf oder Anfechtung seitens des Kunden nach Vertragsabschluss.
Der Kunde wird darüber informiert, dass eine solche Speicherung und Dokumentation im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzvorschriften erfolgt und nicht an Dritte weitergegeben wird, es sei denn, dies ist zur rechtlichen Durchsetzung erforderlich.
(3) Vertragsschluss über Messenger-Dienste, E-Mail oder digitale Kanäle
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass auch eine Bestätigung oder Auftragserteilung über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp, Signal, Telegram, LinkedIn-Chat, Facebook Messenger) oder per E-Mail eine verbindliche Beauftragung darstellt.
Eine solche digitale Bestätigung gilt als rechtsverbindliche Willenserklärung und verpflichtet den Kunden zur Zahlung und zur Erfüllung des Vertrags.
Die Bestätigung durch den Kunden kann auch in verkürzter Form erfolgen, z. B. durch einfache Antworten wie „Ja“, „Bestätigt“, „Bitte starten“ oder ähnliche Formulierungen, aus denen die Zustimmung zur Beauftragung hervorgeht.
Auch eine indirekte Bestätigung, z. B. durch die Bereitstellung von Zugangsdaten, Materialien oder eine aktive Mitwirkung an der Leistungserbringung, kann als implizite Vertragsannahme gewertet werden.
AUTO LEADS ist berechtigt, digitale Bestätigungen und Willenserklärungen durch Screenshots, Logs oder andere technische Nachweismethoden zu dokumentieren.
(4) Ausnahmen und Nicht-Zustandekommen eines Vertrags
Ein Vertrag zwischen AUTO LEADS und dem Kunden kommt nicht zustande oder kann rückgängig gemacht werden, wenn:
Die Erbringung der vereinbarten Leistung aus technischen oder betrieblichen Gründen nicht möglich ist (z. B. wenn Plattformen wie Facebook, Google oder LinkedIn ihre Richtlinien ändern und eine Kampagne nicht mehr schalten lassen).
Der Kunde nicht über die erforderlichen gewerblichen Voraussetzungen verfügt oder fälschlicherweise vorgibt, als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu handeln, obwohl er Verbraucher ist.
Der Kunde falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, die eine vertragsgemäße Erfüllung unmöglich machen (z. B. unklare Zielgruppen-Definitionen oder fehlende Budgetangaben für Werbekampagnen).
Ein offensichtlicher Irrtum oder Schreibfehler vorliegt, der zur Annahme eines Vertrags führt, den AUTO LEADS unter korrekten Bedingungen nicht abgeschlossen hätte.
Falls eine der oben genannten Situationen zutrifft, behält sich AUTO LEADS das Recht vor, von einer Annahmeerklärung abzusehen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert, und bereits geleistete Zahlungen werden, soweit zutreffend, vollständig erstattet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Bereitstellung von Materialien und Informationen
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Materialien, insbesondere, aber nicht abschließend, Unternehmenslogos, hochauflösende Bilder, Videoaufnahmen, Texte, Unternehmensbeschreibungen, Stellenanzeigen, spezifische Anforderungen an Bewerberprofile, Corporate-Design-Vorgaben, Zugangsdaten zu relevanten Plattformen (z. B. Social-Media-Konten, Werbekonten), Kontaktdaten der verantwortlichen Ansprechpartner sowie alle weiteren für die vertragsgemäße Umsetzung erforderlichen Informationen, in einem allgemein üblichen, für die Verarbeitung geeigneten und lesbaren digitalen Format bereitzustellen. Diese Bereitstellung muss spätestens fünf (5) Werktage vor dem geplanten Kampagnenstart erfolgen.
Der Kunde verpflichtet sich zudem, sicherzustellen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und für die beabsichtigte Nutzung durch AUTO LEADS uneingeschränkt verwendet werden dürfen. Sollte der Kunde Materialien verwenden, für die er nicht selbst sämtliche Nutzungsrechte besitzt, so haftet der Kunde vollumfänglich für daraus resultierende Rechtsverstöße und stellt AUTO LEADS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(2) Folgen nicht rechtzeitig gelieferter Materialien oder fehlender Mitwirkung
Sollte der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und die erforderlichen Inhalte nicht fristgerecht oder nur unvollständig zur Verfügung stellen, ohne AUTO LEADS zuvor schriftlich über eine Verzögerung zu informieren oder um eine Anpassung des Zeitplans zu bitten, gelten folgende Regelungen:
a) Der vereinbarte Leistungszeitraum beginnt dennoch planmäßig, unabhängig davon, ob aufgrund fehlender Unterlagen eine sofortige Umsetzung der Kampagne möglich ist. Eine Verschiebung des Kampagnenstarts aufgrund der verspäteten Bereitstellung von Materialien führt nicht zu einer Anpassung oder Verlängerung des Vertragszeitraums.
b) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Laufzeit, eine Erstattung oder eine Gutschrift für nicht genutzte oder verspätet gestartete Kampagnen, wenn die Verzögerung durch fehlende oder unvollständige Mitwirkung des Kunden verursacht wurde.
c) Falls die fehlenden Inhalte dazu führen, dass die Kampagne nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann, ist AUTO LEADS nicht verpflichtet, alternative Lösungen bereitzustellen oder eine Ersatzleistung zu erbringen.
(3) Haftung für ausbleibende Ergebnisse aufgrund mangelnder Mitwirkung
AUTO LEADS ist ausschließlich für die fachgerechte Umsetzung der beauftragten Leistungen verantwortlich, nicht jedoch für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen oder quantitativen Erfolgs. Falls der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt, haftet AUTO LEADS nicht für ausbleibende oder nicht zufriedenstellende Ergebnisse. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
a) Geringe Bewerberzahlen oder unpassende Bewerbungen aufgrund unzureichender oder unpräziser Angaben des Kunden zu den gesuchten Kandidatenprofilen.
b) Verzögerungen im Bewerbungsprozess, die durch den Kunden verursacht wurden, z. B. durch verspätete oder ausbleibende Rückmeldungen an Kandidaten.
c) Mangelnde Performance einer Kampagne aufgrund fehlender oder unzureichender Bereitstellung von Bild- oder Textmaterial durch den Kunden.
(4) Nutzung des Bewerbermanagementsystems
AUTO LEADS stellt dem Kunden ein Bewerbermanagementsystem zur Verfügung, das eine strukturierte, zentrale und effiziente Bearbeitung der eingehenden Bewerbungen ermöglicht. Der Kunde ist verpflichtet, dieses System im Rahmen der Zusammenarbeit aktiv zu nutzen. Dies umfasst insbesondere:
a) Die regelmäßige und zeitnahe Bearbeitung eingehender Bewerbungen, einschließlich der Bewertung, Kontaktaufnahme und gegebenenfalls der Einladung von Bewerbern zu Interviews.
b) Die vollständige Dokumentation sämtlicher relevanter Kommunikationsschritte innerhalb des Bewerbermanagementsystems, um eine nachvollziehbare und effiziente Bearbeitung zu gewährleisten.
c) Die Nutzung der angebotenen Funktionen zur Automatisierung von Abläufen, z. B. durch automatische Nachrichten an Bewerber oder die Kategorisierung von Kandidaten.
Falls der Kunde das Bewerbermanagementsystem nicht gemäß den vertraglichen Vorgaben nutzt und dadurch Verzögerungen, Datenverluste oder ineffiziente Prozesse entstehen, haftet AUTO LEADS nicht für daraus resultierende negative Auswirkungen auf den Recruiting-Prozess.
(5) Regelungen für mehrere gebuchte Kampagnen und Pausierungsmöglichkeiten
Falls der Kunde mehrere Kampagnen gebucht hat, gelten folgende zusätzliche Regelungen:
a) Möglichkeit zur einmaligen Pausierung einer Kampagne
Der Kunde hat das einmalige Recht, eine laufende Kampagne zu pausieren und innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem ursprünglichen Startdatum erneut zu aktivieren. Dies setzt eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung an AUTO LEADS voraus, in der der Kunde das genaue Datum der geplanten Wiederaufnahme angibt.
b) Erlöschen des Anspruchs nach zwölf Monaten
Falls der Kunde eine pausierte Kampagne nicht innerhalb der genannten Frist von zwölf Monaten reaktiviert, verfällt der Anspruch auf die Durchführung der Kampagne ersatzlos. Eine Rückerstattung, Gutschrift oder anderweitige Kompensation für die nicht genutzte Kampagne ist ausgeschlossen.
c) Neustart der Kampagne nach der Pause
Falls eine Kampagne nach einer Pause wieder aufgenommen wird, erfolgt die Reaktivierung basierend auf den zum Zeitpunkt des Neustarts aktuellen Marktbedingungen, Plattformrichtlinien und technischen Möglichkeiten. Sollte eine erneute Anpassung der Inhalte erforderlich sein, kann dies zu zusätzlichen Kosten führen, die gesondert vereinbart werden.
(6) Regelungen für notwendige Verschiebungen einer Kampagne
Falls der Kunde frühzeitig erkennt, dass eine geplante Kampagne nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gestartet werden kann, ist er verpflichtet, AUTO LEADS unverzüglich und spätestens zehn (10) Werktage vor dem geplanten Start darüber zu informieren.
a) Kostenfreie Verschiebung bei rechtzeitiger Information
Falls der Kunde innerhalb dieser Frist um eine Anpassung des Startdatums bittet, kann die Kampagne kostenfrei verschoben werden, sofern dies im Rahmen der bestehenden Kapazitäten und Planungen von AUTO LEADS möglich ist.
b) Zahlungspflicht bei nicht rechtzeitiger Information
Falls der Kunde AUTO LEADS nicht rechtzeitig über die Notwendigkeit einer Verschiebung informiert und dies dazu führt, dass AUTO LEADS bereits vorbereitende Maßnahmen ergriffen hat (z. B. Erstellung von Anzeigen, Einrichtung von Kampagnenstrukturen, Buchung von Werbeplätzen), bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Eine Rückerstattung oder Gutschrift ist ausgeschlossen.
c) Verbindlichkeit des neuen Kampagnenstarts
Falls eine Kampagne auf Wunsch des Kunden verschoben wird, ist das neu festgelegte Startdatum verbindlich. Eine erneute Verschiebung erfordert eine erneute Abstimmung mit AUTO LEADS und kann, je nach Umfang der Änderungen, mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
§ 5 Leistungsstörungen und Haftung
(1) Haftungsausschluss bei höherer Gewalt und nicht beeinflussbaren Umständen
AUTO LEADS haftet nicht für Verzögerungen, Störungen oder Ausfälle in der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von AUTO LEADS liegen.
Solche Umstände können insbesondere, aber nicht abschließend, sein:
Plattformausfälle oder Einschränkungen der Verfügbarkeit (z. B. technische Störungen oder Sperrungen durch Drittanbieter wie Facebook, Google, LinkedIn oder andere Werbeplattformen),
gesetzliche oder behördliche Anordnungen, die eine vollständige oder teilweise Durchführung der Leistung verhindern,
Internet- oder Serverausfälle, Netzwerkausfälle oder sonstige technische Störungen, die nicht durch AUTO LEADS verursacht wurden,
Streiks, Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien/Pandemien oder sonstige Fälle höherer Gewalt,
Änderungen an den Richtlinien oder Algorithmen der genutzten Plattformen, die sich auf die Performance von Kampagnen oder anderen Dienstleistungen auswirken.
In solchen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch von AUTO LEADS in vollem Umfang bestehen, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich eine alternative Regelung.
(2) Zusätzlicher Aufwand durch Verschiebung oder Verzögerung der Kampagne durch den Kunden
Falls der Kunde eine gebuchte Kampagne oder Leistung nach Vertragsschluss verschiebt oder verzögert, sodass ein erneuter Arbeitsaufwand durch AUTO LEADS erforderlich wird, ist AUTO LEADS berechtigt, diesen zusätzlichen Aufwand gesondert zu berechnen.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:
Anpassungen oder Neuplanung bereits erstellter Kampagnen,
erneute Freigaben, Tests oder Optimierungen,
erneutes Einrichten oder Konfigurieren von Systemen oder Plattformen,
individuelle Rücksprachen oder Beratungsgespräche außerhalb des regulären Betreuungsumfangs.
Der zusätzliche Aufwand wird mit einem Stundensatz von 189 € netto pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt.
(3) Haftungsbegrenzung auf vorhersehbare Schäden
Die Haftung von AUTO LEADS für Schäden, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Das bedeutet:
AUTO LEADS haftet nur für solche Schäden, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.
Eine Haftung für außergewöhnliche oder untypische Schäden wird ausgeschlossen.
Diese Regelung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für die die gesetzlichen Haftungsregelungen uneingeschränkt Anwendung finden.
(4) Keine Haftung für unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Kunden
AUTO LEADS übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch falsche, unvollständige oder versp ätet bereitgestellte Informationen, Daten oder Materialien des Kunden entstehen.
Insbesondere liegt das alleinige Risiko für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte beim Kunden selbst. Dies betrifft insbesondere:
die Einhaltung von Urheberrechten, falls der Kunde Texte, Bilder, Videos oder sonstige Materialien zur Verfügung stellt,
die Beachtung von Datenschutzbestimmungen, insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Bewerber- oder Kundendaten,
die Wahrung von Persönlichkeitsrechten Dritter, insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Bild- oder Videomaterial.
Falls Dritte aufgrund der Verwendung solcher Inhalte Ansprüche gegen AUTO LEADS geltend machen, stellt der Kunde AUTO LEADS von jeglichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen in vollem Umfang frei.
(5) Haftung für unbefugte Weitergabe von Zugängen und Nutzungsrechten
Falls der Kunde:
Dritten Zugriff auf das von AUTO LEADS bereitgestellte Bewerbermanagementsystem gewährt,
Login-Daten oder sonstige Zugänge an Dritte weitergibt,
die vereinbarten Nutzungsrechte unbefugt überträgt oder Kampagneninhalte weiterverwendet,
haftet er für sämtliche daraus resultierenden Schäden in voller Höhe und stellt AUTO LEADS von allen hierdurch entstehenden Ansprüchen frei.
Darüber hinaus behält sich AUTO LEADS das Recht vor, den Zugang zu seinen Systemen bei Verdacht auf Missbrauch oder unbefugte Nutzung sofort zu sperren.
(6) Ausschluss der Haftung für indirekte Schäden und entgangene Gewinne
Soweit gesetzlich zulässig, haftet AUTO LEADS nicht für:
entgangene Gewinne des Kunden, die durch eine Kampagne oder Maßnahme nicht erzielt wurden,
Betriebsunterbrechungen oder Ausfälle, die auf Verzögerungen oder Einschränkungen durch Plattformanbieter zurückzuführen sind,
indirekte Schäden, Folgeschäden oder mittelbare Verluste, die nicht direkt auf eine fehlerhafte Leistung von AUTO LEADS zurückzuführen sind.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, falls AUTO LEADS vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(7) Vergütungsanspruch bleibt bei behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen bestehen
Falls AUTO LEADS durch eine gerichtliche oder behördliche Anordnung verpflichtet wird, die Zusammenarbeit mit einem Kunden einzustellen oder Inhalte aus Werbekampagnen zu entfernen, bleibt der Vergütungsanspruch von AUTO LEADS in vollem Umfang bestehen.
Solche Fälle können unter anderem sein:
rechtliche Beschwerden gegen Werbeanzeigen,
Plattformrichtlinien, die eine Sperrung oder Deaktivierung der Kampagne erfordern,
gesetzliche Vorgaben, die eine bestimmte Werbemaßnahme untersagen.
Falls der Kunde durch ein eigenes Verschulden (z. B. durch Verstöße gegen Plattformrichtlinien oder fehlerhafte Angaben in Werbeanzeigen) dazu beiträgt, dass eine Kampagne entfernt oder eingeschränkt wird, ist AUTO LEADS nicht verpflichtet, diese Kampagne erneut oder kostenlos zu erstellen.
§ 6 Vertragsverlängerung, Kündigung und Beendigung der Zusammenarbeit
(1) Automatische Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist
Sofern vertraglich nicht ausdrücklich anders geregelt, verlängern sich die zwischen AUTO LEADS und dem Kunden geschlossenen Verträge nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Leistungszeitraums automatisch um denselben Zeitraum wie die Erstbeauftragung.
Die Parteien vereinbaren, dass:
eine ordentliche Kündigung des Vertrags durch den Kunden nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich ist,
der Vertrag andernfalls automatisch um die ursprüngliche Laufzeit verlängert wird,
es dem Kunden obliegt, diese Frist aktiv zu beachten und eigenständig eine fristgerechte Kündigung einzureichen.
Falls der Kunde es versäumt, den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist zu beenden, bleibt der Vertrag für den erneuten Zeitraum in voller Höhe gültig und zahlungspflichtig.
(2) Form der Kündigung und Nachweis des Zugangs
Jede Kündigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Zulässige Kündigungswege sind:
E-Mail an die offizielle Kontaktadresse von AUTO LEADS, wie sie in den Vertragsunterlagen oder auf der Webseite angegeben ist,
postalische Kündigung an die im Impressum oder Vertrag angegebene Geschäftsadresse von AUTO LEADS.
Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist maßgeblich, wann die Kündigung AUTO LEADS tatsächlich zugeht und nicht das Absendedatum durch den Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass seine Kündigung rechtzeitig zugeht und nachweisbar ist.
AUTO LEADS empfiehlt, eine Bestätigung des Eingangs der Kündigung durch AUTO LEADS anzufordern, um Missverständnisse zu vermeiden. Sollte der Kunde keine Bestätigung innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang erhalten, ist er verpflichtet, sich erneut mit AUTO LEADS in Verbindung zu setzen.
(3) Mindestlaufzeit bei fehlender individueller Vereinbarung
Falls kein fester Leistungszeitraum vertraglich vereinbart wurde, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 30 Tagen ab Vertragsbeginn.
Nach Ablauf dieser 30 Tage:
kann der Vertrag vom Kunden mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden,
verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern keine Kündigung erfolgt.
(4) Fristlose Kündigung durch AUTO LEADS bei Pflichtverstößen oder Zahlungsverzug
AUTO LEADS ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
Der Kunde gerät mit zwei oder mehr Raten in Zahlungsverzug, trotz Mahnung und einer angemessenen Fristsetzung zur Nachzahlung.
Der Kunde verstößt wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere:
- missbräuchliche Nutzung oder unbefugte Weitergabe der bereitgestellten Leistungen, Software oder Zugänge,
- Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen oder Missachtung von Compliance-Vorgaben,
- erhebliche Verletzungen der Mitwirkungspflichten, die die Vertragserfüllung erheblich erschweren oder unmöglich machen.
Im Falle einer fristlosen Kündigung durch AUTO LEADS:
bleibt der Vergütungsanspruch von AUTO LEADS für alle bereits erbrachten Leistungen und den verbleibenden Vertragszeitraum in vollem Umfang bestehen,
hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen,
kann AUTO LEADS weitere rechtliche Schritte einleiten, insbesondere zur Durchsetzung offener Forderungen.
(5) Kein Anspruch auf Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden
Falls der Kunde:
eine Kampagne oder Dienstleistung vorzeitig beendet,
freiwillig darauf verzichtet, eine bereits gebuchte oder gestartete Leistung weiter in Anspruch zu nehmen,
die Zusammenarbeit einstellt, ohne dass eine fristgerechte Kündigung erfolgt ist,
besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
Insbesondere gilt:
AUTO LEADS ist nicht verpflichtet, bereits begonnene Kampagnen oder Dienstleistungen nachträglich zu erstatten oder in eine Gutschrift umzuwandeln,
bereits erbrachte Leistungen gelten als vertragsgemäß erbracht und sind vollständig zu vergüten, unabhängig davon, ob der Kunde sie weiter nutzt oder nicht,
sollte der Kunde die Zusammenarbeit vorzeitig beenden, kann AUTO LEADS für bereits geplante, aber nicht durchgeführte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 7 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
(1) Urheber- und Eigentumsrechte
AUTO LEADS bleibt uneingeschränkter Urheber, geistiger Schöpfer sowie alleiniger Rechteinhaber an sämtlichen im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten und entwickelten Werbetexten, Anzeigentexten, Karriereseiten, Kampagnenstrukturen, Konzepten, Designvorlagen, Grafiken, Landingpages, Social-Media-Anzeigen, Video- und Bildelementen, Skripten, Code-Bestandteilen, Marketingstrategien, Beratungsmaterialien, Optimierungsplänen und sämtlichen sonstigen kreativen oder strategischen Elementen (nachfolgend zusammenfassend als "Inhalte" bezeichnet).
(2) Nutzungsrechte und Einschränkungen der Nutzung
Der Kunde erhält für die Dauer der Zusammenarbeit mit AUTO LEADS ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten, jedoch ausschließlich im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Leistungszwecks. Die Nutzung dieser Inhalte über die vertraglich vereinbarte Dauer hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AUTO LEADS unzulässig und stellt eine Verletzung der Urheberrechte von AUTO LEADS dar.
(3) Verbot der Weitergabe an Dritte und Weiterverwertung
Der Kunde ist nicht berechtigt, die von AUTO LEADS erstellten Inhalte an Dritte weiterzugeben, diese zu verkaufen, zu lizenzieren oder in anderer Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen, unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschieht. Dies gilt insbesondere für die Nutzung durch externe Agenturen, Dienstleister oder sonstige Dritte, die für den Kunden in Werbemaßnahmen tätig werden.
Sollte der Kunde die von AUTO LEADS erstellten Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus oder in einem anderen als dem vereinbarten Kontext nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen, ist AUTO LEADS berechtigt, für die widerrechtliche Nutzung eine angemessene Lizenzgebühr in Höhe von mindestens 200 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung pro Verstoß zu verlangen.
(4) Referenznutzung, Testimonials und Fallstudien
Der Kunde erteilt AUTO LEADS mit Vertragsabschluss das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte, unwiderrufliche und über den Vertragszeitraum hinausgehende Recht, die Zusammenarbeit zu dokumentieren und als Referenz in sämtlichen Marketing-, Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen zu nutzen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
a) Die Veröffentlichung des Kundennamens, Firmenlogos sowie aller öffentlich zugänglichen Unternehmensdaten in digitalen und gedruckten Werbematerialien, auf der Website von AUTO LEADS, in Präsentationen, Social-Media-Posts, Webinaren, E-Books, Videos und anderen Formaten.
b) Die Veröffentlichung von Kampagnenergebnissen und erzielten Erfolgen in Form von Testimonials, Fallstudien, Marktanalysen oder Erfolgsberichten, wobei AUTO LEADS berechtigt ist, detaillierte Leistungsmetriken (z. B. Anzahl der generierten Bewerbungen, Conversion Rates, Kosten pro Bewerbung) öffentlich darzustellen.
c) Die Nutzung von Screenshots, Grafiken und sonstigem visuellem Material, das im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden erstellt wurde, in Marketing- und Werbemaßnahmen.
d) Die Bereitstellung anonymisierter oder nicht anonymisierter Erfahrungsberichte in Form von Interviews, Kundenstimmen oder Erfolgsgeschichten, die zur Veranschaulichung der Ergebnisse von AUTO LEADS dienen.
(5) Verzicht auf Widerspruchsrecht hinsichtlich der Referenznutzung
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass AUTO LEADS diese Referenznutzungen ohne weitere Zustimmung oder gesonderte Ankündigung verwenden darf. Der Kunde kann dieser Nutzung nur dann widersprechen, wenn eine schriftliche Individualvereinbarung getroffen wurde, die AUTO LEADS ausdrücklich untersagt, den Kunden als Referenz zu nennen.
Ein nachträglicher Widerspruch durch den Kunden gegen die Referenznutzung ist ausgeschlossen. Sollte der Kunde dennoch nachträglich eine Entfernung oder Einschränkung der Referenznutzung verlangen, kann AUTO LEADS eine angemessene Bearbeitungsgebühr für den Aufwand der Entfernung geltend machen.
(6) Verarbeitung und Nutzung anonymisierter Daten zur internen Optimierung
AUTO LEADS ist berechtigt, sämtliche anonymisierten Daten aus der Zusammenarbeit zu speichern, auszuwerten und für interne Optimierungszwecke, Marktanalysen oder die Verbesserung der angebotenen Dienstleistungen zu verwenden. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
a) Die statistische Auswertung von Performance-Daten zur Optimierung von Werbekampagnen.
b) Die interne Analyse von Kundenerfolgen zur Weiterentwicklung der Dienstleistungen von AUTO LEADS.
c) Die Nutzung aggregierter Daten für Benchmarks und Branchenvergleiche.
(7) Haftung bei Verstößen gegen Urheber- und Nutzungsrechte
Jede nicht autorisierte Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe der von AUTO LEADS erstellten Inhalte stellt eine Verletzung der Urheberrechte von AUTO LEADS dar und kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Im Falle eines nachweislichen Verstoßes ist AUTO LEADS berechtigt, neben der sofortigen Unterlassung die Geltendmachung einer Schadensersatzforderung zu verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich mindestens nach dem branchenüblichen Lizenzwert der unerlaubt genutzten Inhalte zuzüglich einer Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der ursprünglichen Vergütung.
(8) Dauer der Rechteübertragung und Beendigung der Nutzungslizenz
Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte enden automatisch mit dem Vertragsablauf oder einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses, es sei denn, es wurde eine schriftliche Vereinbarung über eine weitergehende Nutzung getroffen.
Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, sämtliche von AUTO LEADS bereitgestellten oder erstellten Inhalte, für die keine weitergehende Lizenz vorliegt, unverzüglich aus allen Medien, Webseiten, Werbeplattformen und sonstigen Kanälen zu entfernen.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für AUTO LEADS höchste Priorität. AUTO LEADS verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten genutzt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben, es sei denn, eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen liegt vor oder eine gesetzliche Grundlage erlaubt oder erfordert eine Weitergabe.
(2) AUTO LEADS informiert den Kunden gesondert in einer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, die sich auf Kunden, Bewerber oder andere Personen beziehen. Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme der Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
(3) Der Kunde willigt ausdrücklich und widerruflich ein, dass AUTO LEADS ihn im Wege von Fernkommunikationsmitteln kontaktieren darf. Dies umfasst, jedoch nicht abschließend: E-Mail, SMS, Telefonanrufe, Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp, Facebook Messenger, Signal, Telegram), soziale Netzwerke (z. B. Facebook, LinkedIn) sowie andere digitale und nicht-digitale Kommunikationskanäle.
(4) Falls der Kunde einer weiteren Kontaktaufnahme durch AUTO LEADS widersprechen möchte, hat er dies in Schriftform (z. B. per E-Mail an info@auto-leads.de) zu tun. Der Widerspruch muss alle Kommunikationskanäle benennen, über die keine weitere Kontaktaufnahme gewünscht ist. AUTO LEADS übernimmt keine Verantwortung für unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden in seinem Widerspruch. Maßgeblich für die Wirksamkeit des Widerspruchs ist der tatsächliche Zugang der entsprechenden Erklärung bei AUTO LEADS.
(5) Der Kunde willigt ausdrücklich und widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten ein, die er AUTO LEADS im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung stellt. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, berufliche Qualifikationen, Hobbys, Charaktereigenschaften, und alle weiteren vom Kunden übermittelten Informationen.
(6) Der Kunde willigt ausdrücklich und widerruflich in den Einsatz von Cookies, Tracking-Technologien und Analyse-Tools auf den von AUTO LEADS betriebenen oder betreuten Plattformen ein. Dazu gehören unter anderem:
Google Analytics zur Analyse des Nutzerverhaltens
Google Ads Conversion Tracking zur Erfolgsmessung von Werbekampagnen
Facebook Pixel / Custom Audiences zur gezielten Werbeansprache
LinkedIn Insight Tag zur Analyse und Optimierung von Werbemaßnahmen
Tracking-Technologien weiterer Drittanbieter zur Verbesserung der Werbeleistung und Nutzererfahrung
(7) Der Kunde willigt ausdrücklich in die Speicherung und Zusammenführung seines Nutzerverhaltens sowie die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten und Nutzerprofile an Dritte zu Marketing- und Werbezwecken ein. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
Facebook Inc. (USA)
Google LLC (USA)
LinkedIn Corporation (USA)
Zahlungsdienstleister zur Abwicklung von Zahlungen
Hosting-Dienstleister zur Speicherung von Bewerber- und Kundendaten
Andere technische Dienstleister, die für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind
(8) Sofern die Übermittlung personenbezogener Daten durch AUTO LEADS an Dritte bereits vor Vertragsschluss oder vor der ersten Nutzung der Dienstleistungen erfolgt ist, genehmigt der Kunde diese rückwirkend, unabhängig von einer etwaigen gesetzlichen Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Diese Genehmigung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Löschung besteht oder der Kunde seine Einwilligung widerruft.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, die ihm durch AUTO LEADS über Bewerber oder andere Dritte zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich für den vorgesehenen Zweck der Personalauswahl zu verwenden. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, solche Daten an Dritte weiterzugeben, für andere Zwecke als die Personalauswahl zu nutzen oder außerhalb des von AUTO LEADS bereitgestellten Bewerbermanagementsystems zu speichern. Bewerberdaten dürfen nicht unverschlüsselt per E-Mail oder über unsichere Speicherlösungen weitergegeben werden.
(10) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe von Daten an AUTO LEADS die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass er zur Übermittlung von personenbezogenen Daten an AUTO LEADS berechtigt ist und dass die betroffenen Personen ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung informiert wurden.
(11) Sollte im Rahmen der Zusammenarbeit eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) erforderlich sein, verpflichtet sich der Kunde, AUTO LEADS vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinzuweisen. In diesem Fall wird eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden regelt.
(12) AUTO LEADS übernimmt keine Haftung für Datenschutzverstöße, die auf Fehler, Unterlassungen oder unrechtmäßige Handlungen des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde stellt AUTO LEADS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Verstößen des Kunden gegen die DSGVO oder das BDSG resultieren. Diese Freistellung gilt unabhängig davon, ob die Verstöße vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurden.
(13) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse, interne Prozesse und nicht öffentliche Daten. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für einen Zeitraum von 24 Monaten bestehen.
(14) Falls AUTO LEADS im Rahmen der Vertragserfüllung notwendige Daten an Dritte weitergeben muss (z. B. an Hosting-Dienstleister, Zahlungsdienstleister, Plattformbetreiber wie Facebook oder Google), willigt der Kunde ausdrücklich in diese Weitergabe ein, sofern sie für die technische Abwicklung der Leistungserbringung erforderlich ist. AUTO LEADS stellt sicher, dass alle eingebundenen Drittanbieter vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sind.
(15) AUTO LEADS trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit. Dazu gehören unter anderem:
Verschlüsselte Speicherung und Übertragung personenbezogener Daten
Einsatz von Firewalls und Zugriffskontrollen zur Absicherung der Systeme
Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zum Umgang mit personenbezogenen Daten
Vertragsabschlüsse mit Subunternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
(16) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Datenverarbeitung im Internet mit gewissen Risiken verbunden ist. AUTO LEADS übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Datenlecks, die auf Hackerangriffe, Systemausfälle oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, es sei denn, AUTO LEADS hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
§ 9 Höhere Gewalt und Plattformabhängigkeit
(1) Definition und Auswirkungen höherer Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung von AUTO LEADS entweder erheblich erschweren, verzögern oder unmöglich machen, berechtigen AUTO LEADS dazu, die Leistungserbringung für die Dauer der Behinderung anzupassen, zu verschieben oder – falls erforderlich – den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.
Eine solche Anpassung oder Verzögerung führt nicht zu einer Minderung des Vergütungsanspruchs von AUTO LEADS.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschließend:
Unvorhersehbare technische Störungen oder Sperrungen von Werbekonten durch Plattformanbieter wie Facebook, Google, LinkedIn oder andere digitale Werbenetzwerke, die von AUTO LEADS oder dem Kunden genutzt werden. Dies gilt auch, wenn Werbeplattformen ohne Angabe von Gründen den Zugriff auf bestehende Kampagnen einschränken oder Werbeanzeigen ablehnen.
Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Verfügungen oder staatliche Maßnahmen, die dazu führen, dass Leistungen nicht wie ursprünglich geplant erbracht werden können.
Betriebsstörungen, insbesondere IT-Systemausfälle oder Cyberangriffe auf die Infrastruktur von AUTO LEADS oder auf externe Dienstleister (z. B. Hosting-Anbieter, Zahlungsdienstleister), die nicht durch AUTO LEADS zu vertreten sind.
Störungen der Internetverbindungen oder Serverausfälle, die eine Ausspielung oder Optimierung der gebuchten Kampagnen verhindern oder erheblich beeinträchtigen.
Regeländerungen durch Plattformanbieter, die nach Vertragsabschluss in Kraft treten und Einfluss auf bereits geplante oder laufende Kampagnen haben, wie etwa neue Werberichtlinien, Zielgruppeneinschränkungen oder algorithmische Änderungen.
Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, wird AUTO LEADS den Kunden unverzüglich darüber informieren und ihm alternative Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, sofern solche bestehen.
(2) Plattformabhängigkeit und Haftungsausschluss bei Sperrungen oder Algorithmusänderungen
Da die Leistungen von AUTO LEADS in weiten Teilen von Drittanbietern, insbesondere von digitalen Plattformen und Werbenetzwerken, abhängig sind, übernimmt AUTO LEADS keine Garantie für eine durchgehende Verfügbarkeit oder Funktionalität der genutzten Werbekanäle.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass:
die Genehmigung und Ausspielung von Werbeanzeigen allein im Ermessen der jeweiligen Plattformanbieter liegt (z. B. Facebook, Google, LinkedIn, Instagram),
Werbeplattformen jederzeit ohne Vorankündigung Anzeigen sperren, Kampagnen deaktivieren oder Einschränkungen für bestimmte Inhalte oder Branchen durchsetzen können,
Änderungen an Werberichtlinien oder Algorithmen erhebliche Auswirkungen auf die Performance der Kampagnen haben können, ohne dass AUTO LEADS dies beeinflussen oder verhindern kann.
Falls eine Werbeplattform die Anzeigen des Kunden sperrt, pausiert, ablehnt oder ohne ersichtlichen Grund deaktiviert, haftet AUTO LEADS nicht für:
den daraus entstehenden Schaden,
entgangene Umsätze oder Leads,
die Nichterreichung der Kampagnenziele,
Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch eine notwendige Neuausrichtung der Strategie entstehen.
AUTO LEADS wird sich in solchen Fällen bemühen, alternative Lösungen anzubieten (z. B. Umstellung der Kampagnen auf andere Werbeplattformen oder Anpassung der Anzeigeninhalte), jedoch bleibt der Vergütungsanspruch für die bereits erbrachten Leistungen und Aufwendungen bestehen.
(3) Keine Rückerstattungen oder Schadensersatz bei Sperrungen durch Drittanbieter
Der Kunde bestätigt, dass ihm bewusst ist, dass die Entscheidung über die Genehmigung und Fortführung von Werbeanzeigen nicht im Einflussbereich von AUTO LEADS liegt.
Aus diesem Grund sind Rückerstattungen oder Schadensersatzforderungen ausgeschlossen, wenn eine Kampagne aufgrund einer Plattformentscheidung nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden kann.
Der Kunde ist zudem verpflichtet, sicherzustellen, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte den jeweiligen Werberichtlinien der Plattformen entsprechen, um Sperrungen oder Ablehnungen zu vermeiden. Sollte eine Kampagne aufgrund von Regelverstößen des Kunden abgelehnt oder deaktiviert werden, bleibt die Zahlungspflicht gegenüber AUTO LEADS in vollem Umfang bestehen.
(4) Kundenpflicht zur Bereitstellung funktionsfähiger Werbekonten
Falls der Kunde die Schaltung der Kampagnen über sein eigenes Werbekonto wünscht oder eine solche Nutzung notwendig ist, verpflichtet sich der Kunde, sicherzustellen, dass:
das Werbekonto aktiv und betriebsfähig ist,
keine vorherigen Verstöße oder Sperrungen gegen Werberichtlinien bestehen, die eine Einschränkung oder Sperrung der Kampagne nach sich ziehen könnten,
Zahlungsmethoden hinterlegt und funktionsfähig sind, um die Bezahlung der Werbekosten sicherzustellen.
Falls ein Kundenkonto aufgrund vorheriger Verstöße oder nicht ausreichender Zahlungsfähigkeit gesperrt wird und dadurch Kampagnen nicht ausgespielt werden können, haftet AUTO LEADS nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Nichterfüllung der Leistung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Vorrang individueller Vertragsabreden und Schriftformerfordernis
Abweichungen von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen AUTO LEADS und dem Kunden vereinbart wurden.
Individuelle Vertragsvereinbarungen, die zwischen den Parteien schriftlich getroffen wurden, haben im Falle von Widersprüchen stets Vorrang gegenüber den allgemeinen Regelungen dieser AGB.
Mündliche Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch AUTO LEADS. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue, rechtlich zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Sollte keine Einigung erzielt werden, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem ursprünglichen Vertragswillen am nächsten kommt.
Falls eine Bestimmung dieser AGB aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung unwirksam wird, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen weiterhin bestehen.
(3) Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen und Pflichten ist der Sitz von AUTO LEADS in Dresden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen AGB oder den darauf basierenden Verträgen entstehen, ist Dresden, sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohn- oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt, bleibt Dresden als Gerichtsstand maßgeblich. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass der Sitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(4) Änderungen der AGB und Widerspruchsrecht des Kunden
AUTO LEADS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit einseitig zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von
Gesetzesänderungen,
geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung,
technischen Weiterentwicklungen oder
Anpassungen des Leistungsumfangs erforderlich ist.
Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail oder über die Website von AUTO LEADS) mitgeteilt. Sie gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht.
Falls der Kunde einer Änderung widerspricht, bleibt der bestehende Vertrag auf Grundlage der vorherigen AGB weiterhin bestehen. AUTO LEADS behält sich in diesem Fall jedoch das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu beenden.